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                              Einkaufsbedingungen

Gültig ab Oktober 2005


Anschrift für:

Waggonsendungen: Dortmund-Hardenberghafen, Anschlußgleis
Stückgutsendungen: Dortmund Hbf-Stückgutleitzahl 2129
Expreßgutsendungen:Dortmund Hbf / Selbstabhohler
Postsendungen: Weidenstraße 70-72 bzw. Postfach 10 13 45


Für unsere Bestellungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder in den schriftlichen Bestellungen festgelegt wurde:

01.Schriftwechsel: Der gesamte Schriftwechsel ist unter Angabe der auf der Vorderseite angegebenen Bestell-und Kontonummern nur mit uns zu führen.

02.Bestellung: Nur schriftliche Bestellungen sind gültig. Mündliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Dieses gilt auch für Ergänzungen und Änderungen der Bestellung. Mündliche Nebenanreden haben keine Gültigkeit. Unsere Anfragen und Bestellungen dürfen zu Werbezwecken nur mit unserer schriftlichen Zustimmung benutzt werden.

03.Auftragsbestätigungen: Der Auftragnehmer hat unsere Bestellung innerhalb einer Woche nach Zugang in doppelter Ausfertigung zu bestätigen, andernfalls sind wir zum Widerruf der Bestellung berechtigt.

04.Preise, Fracht, Verpackung, Gewichte: Die umseitig genannten Preise gelten frei unserem Werk einschließlich Verpackung. Zur Frachtvorlage sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme unfrankierter Sendungen kann von uns abgelehnt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den preisgünstigsten Transportweg zu wählen. Bei Preisstellung "ab Werk" oder "ab Lager"- in besonders vereinbarten Ausnahmefällen - übernehmen wir lediglich die reinen Frachtkosten. Sämtliche bis zur Übergabe an das Transportunternehmen entstehenden Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Maßgebend sind die bahnamtlichen- bzw. bei LKW-Anlieferungen die von uns auf unseren Werkswaagen- ermittelten Gewichte. Die in der Bestellung angegebenen Gewichte sind mit 5% Toleranz einzuhalten. Übergewichte werden nicht vergütet. Mindergewichte werden mit dem Durchschnittssatz an Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.

05.Versand: Der Auftragnehmer hat unsere Versandvorschriften genau zu beachten. Er ist zum Ersatz des uns entstehenden Schadens und der Kosten verpflichtet, wenn er dieses unterläßt, z.B. durch Unvollständigkeiten oder Fehler in den Versandpapieren. Die Versandanzeigen sind uns sofort bei Abgang einer jeden Sendung zweifach zuzusenden. Genaue Versandanschriften sind in unserer Bestellung besonders hervorgehoben.

06.Lieferung: Lieferfristen und -termine sind einzuhalten. Sie beginnen am Bestelltage. Ist deren Einhaltung nicht möglich, so hat der Auftragnehmer uns dieses unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen. Die uns durch die Nichteinhaltung zustehenden Rechte bleiben vorbehalten, die nach unserer Wahl darin bestehen, vom Vertrag zurückzutreten oder , falls der Auftragnehmer in Verzug ist, statt der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne das es der Setzung einer Nachfrist bedarf, oder Nachlieferung und Ersatz des Verzugsschadens zu fordern. Sind wir auf Grund von Streik oder Aussperrung nicht in der Lage, die Lieferung ab- bzw. anzunehmen, so sind etwaige Ansprüche ausgeschlossen. In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder zu verlangen, daß die Lieferung zu einem späteren, von uns zu bestimmenden Zeitpunkt erfolgt, ohne daß der Auftragnehmer hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten kann.

07.Gewährleistung: Die Liefergegenstände müssen die zugesicherten Eigenschaften haben und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, bzw. von handelsüblicher Beschaffenheit sein. Sie dürfen nicht mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem bei der Bestellung vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Entsprechen sie diesen Anforderungen nicht, so hat der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, so können wir die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers selbst treffen, ohne daß hierdurch unsere Gewährleistungsansprüche in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden. Ist die Beseitigung der Mängel nicht möglich, können wir Ersatzlieferung verlangen. Sonstige Ansprüche- auch aus anderen Rechtsgründen - werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Die Gewährleistung endet 24 Monate nach Lieferung. Der Auftragnehmer verzichtet auf den Aufwand verspäteter Mängelrüge.

Gewährleistung für Bauleistungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach § 638 BGB, für sich bewegende oder drehende Teile maschineller Einrichtungen 1 Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme der gesamten baulichen Leistung. Die Gewährleistungsfrist für Mängelbeseitigungsleistungen beträgt 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Mängelbeseitigung, sie endet jedoch nie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Absatz 1. Wir sind berechtigt, 3% der Netto-Abrechnungssumme für als unverzinsliche Sicherheit für die Erfüllung unserer Gewährleistungsansprüche einzubehalten. Diese Sicherheitsleistung wird nach Ablauf der Gewährleistungszeit ausbezahlt, wenn und soweit alle bis dahin aufgetretenen Mängel beseitigt sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Sicherheitsleistung durch eine andere, von uns als gleichwertig anerkannte Sicherheit zu ersetzen.

08.Sicherheitsvorschriften: Die Lieferungen müssen den Sicherheits- und Schutzvorschriften entsprechen, wie sie in gesetzlichen Bestimmungen von den Aufsichtsbehörden der Berufsgenossenschaften, den Fachverbänden und ähnlichen Stellen vorgesehen sind. Auch ohne besondere Bestellung sind die hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitzuliefern. Alle Folgen der Nichtbeachtung trägt der Auftragnehmer allein.

09.Schutzrechte Dritte: Der Auftragnehmer haftet dafür, daß durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden, insbesondere soweit sie auf Patenten, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern, Urheber- oder Wettbewerbsrechten beruhen. Er ist verpflichtet, uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Gelingt ihm dieses nicht, muß er uns die erhaltene Vergütung mit Zinsen erstatten und unseren gesamten Schaden ersetzen.

10.Abtretung: Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden.

11.Rechnungserteilung: Rechnungen sind uns in dreifacher Ausfertigung zuzusenden. Für jedes Bestellschreiben ist eine gesonderte Rechnung auszustellen, sofern nicht Sammelrechnungen von uns ausdrücklich erwünscht oder genehmigt werden. In Rechnungen über Teillieferungen aus Abschlüssen ist außer den Bestelldaten stets der Stand des Abschlusses anzugeben. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt: 10 Tage nach Lieferung und Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder 30 Tage nach Lieferung und Rechnungserhalt netto, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind besonders vereinbart und in unserer Bestellung angegeben. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Rechnungen nur am 3. und 18. eines jeden Monats zur Zahlung angewiesen. Die Zahlungstermine bedeuten, daß wir die -gemäß den mit ihnen vereinbarten Zahlungsbedingungen - fälligen Rechnungen jeweils zu dem o.g. nächstfolgenden Termin ausgleichen werden. In den Rechnungen müssen die Bestellnummern und die entsprechende Positionsnummer aufgeführt werden! Rechnungen ohne Angabe der Bestellnummer werden an den Lieferanten zurückgeschickt!

12.Erfüllungsort: Erfüllungsort für die Lieferung ist die angegebene Empfangsstelle, für die Zahlung Dortmund.

13.Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Dortmund. Wir können jedoch den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

14.Transportversicherung: Transportversicherung erfolgt durch uns.

15.Werk- und Werklieferungsverträge Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten sinngemäß auch für Verträge anderer Art, insbesondere für Werk- und Werklieferungsverträge.

16.Zeichnungen und Angaben: Unsere Angaben für die Anfertigung von uns bestellter Gegenstände, insbesondere nach unseren Angaben angefertigte Zeichnungen, dürfen weder weiterverwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Alle Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind an uns zurückzusenden.

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